Die gute Nachricht zuerst: Ich glaube, ich habe meinen Masterplan für die richtige Kortisondosierung nach der Chemo gefunden! Beim letzten Mal habe ich nach der Kortisoninfusion im Rahmen der Chemo an den beiden Folgetagen je eine ganze Kortisontablette zu 8 mg genommen und an den weiteren beiden Tagen je eine halbe Tablette zu 4 mg. Danach dann nichts mehr und mir ging es gut. Ich hatte kaum noch mit Erschöpfungs- oder Entzugserscheinungen zu kämpfen. Vorgestern hatte ich nun meine 4. Chemo und hoffe, dass es mir diesmal mit dieser Methode ähnlich gut gehen wird.
Wahrscheinlich hat aber auch die Akkupunktur zu der Verbesserung beigetragen. Ich bekomme nun eine spezielle Akkupunktur gegen Übelkeit und Erschöpfungserschei-nungen. Für die Akkupunktur, die möglichst regelmäßig jede Woche erfolgen sollte, muss ich zwar immer mit dem Auto ganz durch die Hamburger Innenstadt fahren, was schon ein ordentlicher Ritt ist, aber dafür komme ich dann jedes Mal an meiner Lieblingsstrecke vorbei. Ich liebe die Straßen entlang der Außen- und Binnenalster. Der Blick auf die kleinen Segelschiffe, Bäume und weißen Gebäude an der Außenalster und auf der anderen Seite die ehrwürdigen hanseatischen Gebäude, die die Binnenalter flankieren, zaubern mir jedes Mal ein Lächeln auf das Gesicht. Hamburg ist eben wunderschön!
Ebenso erfreulich ist die weitere Entwicklung in meinem webshop auf etsy. Die Nachfrage nach meinen Masken – insbesondere nach klassischen Herrenmasken ist stark angestiegen und ich bekomme zunehmend mehr 5 Sterne-Bewertungen für Qualität, schnellen Versand und gute Kommunikation. Das freut mich natürlich sehr.
Umso unerfreulicher war die Abmahnung einer Anwaltskanzlei, die ich pünktlich zum Wochenende am letzten Freitagabend kurz vorm Zubettgehen in meinem email Postfach gefunden habe und mir tags darauf dann nochmal als Einschreiben zugestellt wurde. Mein Wochenende war daraufhin vollends versaut. Die letzte Woche gestaltete sich auch nicht besser, die Chemo und meine Gesundheit traten fast vollständig in den Hintergrund, was sicherlich nicht gut für mich ist. Abgesehen davon, dass ich kaum noch Schlaf gefunden habe, saß ich täglich für viele Stunden am Computer, um meinen webshop und die Angebote darin zu überarbeiten, im Internet zu recherchieren und mich um tausend administrative und rechtliche Problemstellungen zu kümmern. Nebenbei flatterten natürlich weitere Maskenbestellungen herein. Diese eigentlich sehr erfreuliche Tatsache setzt mich zusätzlich unter großen psychischen Druck, da ich diese nun nicht wie gewohnt zügig innerhalb von ein bis zwei Tagen abarbeiten und damit den an mich persönlich gesetzten Anspruch einhalten kann, weil mir dafür jetzt schlicht und ergreifend die Zeit gefehlt hat. Am Wochenende habe ich aber zum Glück die Möglichkeit, dies alles nachzuholen und werde wohl wieder sehr viel nähen.
Aber was ist nun eigentlich passiert? Kurz: Ich habe einen der dümmsten Anfängerfehler begangen! Ich habe Anfang August ein neues Masken-Angebot eingestellt und für das Stoffdesign zum schnelleren Verständnis des ungefähren Musters den dafür gängigen Markennamen verwendet mit der Bezeichnung „im xxx Stil“. Ich hatte zwar noch kurz überlegt, ob dies wohl zulässig ist, da ich die sicherlich geschützte Marke nenne, habe mir wegen der Einschränkung, dass es sich ja nur um den Stil des Stoffes handelt, dann aber keine Sorgen gemacht. Das Stoffdesign ist wirklich nur ähnlich und die Verwendung vollkommen legal. Es lag mir völlig fern irgendwelche Plagiate anzubieten. Dazu möchte ich anmerken, dass ich den mutwilligen Vertrieb von gefälschter Markenware an gutgläubige Käufer äußerst verwerflich finde und ein konsequentes Vorgehen und hohe Strafen in diesem Fall für völlig angemessen halte. Diesem Vergehen habe ich mich auch nicht schuldig gemacht. Doch leider ist das Markenrecht damit noch lange nicht erschöpft. Der Markenname alleine ist natürlich geschützt, aber die Bezeichnungen „im Stil von“ oder „ähnlich wie“ oder „von xxx inspiriert“ gehen leider auch nicht, denn sie fallen unter den Tatbestand der verbotenen vergleichenden Werbung, der der Marke möglicherweise einen Imageschaden und einen geschäftlichen Verlust beschert.
Die Anwaltskanzlei hat hier zunächst auf den Imageschaden verwiesen, der sich nach ihrer Meinung auf 200.000 Euro beläuft – das ist der angesetzte Streitwert in der Abmahnung. Die Prüfung auf weitere Schäden, die sich zum Beispiel aus einem geschäftlichen Verlust ergeben könnten, behält sich die Kanzlei noch vor. Der Abmahnung beigefügt war eine umfangreiche Unterlassungserklärung, die mich zu vielerlei Dingen verpflichten soll, unter anderem natürlich zur Unterlassung der vergleichenden Werbung mit dem Markennamen, aber auch zur Zahlung der Anwaltskosten der abmahnenden Kanzlei (die sich auf den festgesetzten Streitwert von 200.000 Euro beziehen werden und bisher noch nicht betitelt wurden), umfangreiche Auskunftsrechte sowie eventuell weitere unbetitelte Schadenersatzforderungen und bei Zuwiderhandlung gegen die Erklärung eine gerichtlich einzufordernde Schadenersatzforderungen aus Vertragsbruch. Darüber hinaus wurde eine sehr kurze Frist von einer knappen Woche zur Rücksendung dieser Erklärung gesetzt, die nicht verlängert werden kann. Soweit die Sachlage.
Es war also Eile geboten. Ich habe vom berüchtigten Thema Abmahnungen durch Anwaltskanzleien zwar schon mal gehört, aber wenn man sich dann das Angebot an Lesestoff im Internet dazu ansieht, ist es erschlagend. Was ich aber schnell herausfand: Ignorieren darf man diese Abmahnungen und die darin gesetzten Fristen nicht, denn dann droht eine einstweilige gerichtliche Verfügung und das setzen diese Kanzleien auch ganz schnell durch. Letztlich habe ich mich also dazu entschieden, die Kanzlei des Anwalts meines Vertrauens einzuschalten, die den Rechtsanspruch dieser Abmahnung prüfen und ggf. die Unterlassungs- und Verzichtserklärung modifizieren soll.
Die Überprüfung ergab – wie Ihr Euch schon denken könnt – schuldig im Punkt der Anklage. Also ich habe mich der verbotenen vergleichenden Werbung schuldig gemacht. Damit ist die abmahnende Kanzlei im Recht, was den Abmahnungsgrund an sich betrifft. Ob der Umfang der von ihnen geforderten Unterlassungserklärung in meinem Fall nun im Verhältnis steht, ist aber mal eine ganz andere Sache.
Und nun beginnt in meinen Augen die Sauerei: Ich fragte meine Anwältin nach dem Worst-Case und dem Best-Case Szenario was die geforderten Anwaltskosten angeht. Diese berechnen sich, wie oben erwähnt, nach dem von der Kanzlei festgelegten Streitwert. Und dieser Streitwert – so übertrieben er auch klingen mag – ist wohl bereits von einigen deutschen Gerichten anerkannt worden. Das Worst-Case Szenario liegt bei ca. 5.500 Euro, das Best-Case Szenario – also wenn die Kanzlei ganz ganz ganz kulant in meiner Sache ist – liegt bei ca. 1.500 Euro. Ein Gericht würde möglicherweise wegen der Bagatelle meines Delikts auf eine geringe Summe entscheiden, vor allem wegen der Tatsache, dass dieses Angebot nur 2 Wochen online war, die Masken nur 9,90 Euro kosten sollten, kein einziges Mal verkauft wurden, nur ganz wenige Klicks hatten und mein gesamter shop bisher überhaupt nur einen Umsatz von rund 1.500 Euro aufweist (darüber habe ich mich ursprünglich mal gefreut…). Da ich aber formell in diesem Rechtsstreit die Verliererin wäre, müsste ich die vollen Gerichtskosten und zwar auch die der Gegenseite übernehmen, was letztlich teurer wäre, als das Worst-Case-Szenario. Das ist natürlich allen Beteiligten bewusst. Tolles deutsches Rechtssystem und meiner Meinung nach eine Gelddruckmaschine für die abmahnende Kanzlei, die ja wohl irgendwie am längeren Hebel sitzt. Meine Anwältin meinte dazu auch, dass die Kanzleien, die so hochkarätige Marken vertreten, unbegrenztes Budget für solche Verfahren haben. Das macht ihnen überhaupt nichts aus, selbst wenn sie im unwahrscheinlichen Fall einmal verlieren sollten. Der Stundenlohn, den eine Kanzlei mit einem solchen Mandanten verdient, liegt durchaus schon mal bei 75.000 Euro – ja Ihr habt richtig gehört. Mein kalkulierter Stundenlohn für die Maskenproduktion liegt bei 15 Euro. Irgendwas mache ich falsch! Ich habe schon überlegt, ob ich der Kanzlei zum Dank meine blutigen Masken schicke, die ich aus hygienischen Gründen aussortieren musste, weil ich mir mal wieder mit der Stecknadel in den Finger gestochen habe. Als Gegenleistung kann mir die Kanzlei dann das blutige Papier schicken, an dem sich die Mitarbeiter bei der Erstellung der Abmahnschreiben geschnitten haben.
Wir haben jetzt zur Fristwahrung erstmal eine stark modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Kanzlei geschickt, in der wir das Thema der Anwaltskostenübernahme nicht erwähnt haben. Daher wird die Kanzlei diese Erklärung höchstwahrscheinlich nicht akzeptieren und es wird dann mit dem Schriftwechsel und den jeweiligen Begründungen hin und her gehen. Zum Glück habe ich damit dann nichts mehr zu tun und muss nur noch auf das Endergebnis warten und dann zahlen…
Damit ist mein rechtliches Vergehen aber noch nicht vom Tisch, denn das Internet vergisst ja bekanntlich nicht so leicht. Meine Internetrecherche hat ergeben, dass ich auch dafür verantwortlich bin, sämtliche Suchmaschineneinträge löschen zu lassen, die in irgendeiner Weise mit meinem webshop und dem Markennamen im Zusammenhang stehen. Nach meiner Recherche waren die Suchmaschinen innerhalb der verfügbaren 14 Tage, in denen das Angebot online war, sehr fleißig. Sie haben diverse solcher Einträge als Bild- oder Textlinks in diversen Sprachen mit den abenteuerlichsten Schlagwörtern, die in den seltensten Fällen von mir stammen, zusammengetragen. Fakt ist aber, dass überall der Namen meines webshops und ein paar Worte weiter der Markenname erwähnt ist. Die Verlinkung funktioniert natürlich nicht mehr, da ich das Angebot noch am Tag der email mit der Abmahnung vor lauter Schreck sicherheitshalber gelöscht habe, aber das ist für eine Vertragsverletzung der Unterlassungserklärung unerheblich. Ausschlaggebend ist, dass solche Suchergebnisse auch in Zukunft noch aufgerufen werden könnten und die alleinige Nennung beider Namen in einem verworrenen Text schon ausreichen könnte, dem Markenunternehmen einen immensen Immageschaden zuzufügen. Vielleicht komme ich dafür dann sogar ins Gefängnis? Wer weiß? Dann muss ich bestimmt in der Gefängnisschneiderei Masken nähen. Im Internet habe ich gelesen, dass einige Kanzleien sehr gerne nach Unterzeichnung der rechtskräftigen Unterlassungserklärung und Zahlung ihrer Anwaltskosten für die erheblich Arbeit, die das in der Regel vorgefertigte Abmahnschreiben verursacht hat, das Internet durchforsten, um auch noch eine Vertragsstrafe einzuklagen. Jetzt kann man sich entscheiden: Sind diese Kanzleien einfach nur sehr gewissenhaft gegenüber ihrem Mandanten oder wollen sie die Kuh weiter melken? Vielleicht ist in diesem Zusammenhang auch interessant zu wissen, dass der Mandant und die Kanzlei sich meiner Information nach die Erträge in aller Regel zu irgendeinem Prozentsatz teilen.
Traurig ist, dass dies vor allem Kleinunternehmer wie mich trifft, die sich am Anfang ihres Geschäftsbetriebes auf ihre eigentliche selbständige Tätigkeit stürzen und sie voller Elan und mit den besten Absichten ausführen und vorantreiben, aber eben nicht im Vorwege alle rechtlichen Fallen und Stolpersteine ausloten. Ich glaube ehrlich gesagt auch, würde man das machen, würde einem sämtliche Lust auf eine selbständige Tätigkeit sofort vergehen.
Meine ohnmächtige Wut wegen dieser zwar rechtlich einwandfreien aber meiner Meinung nach ethisch höchst fragwürdigen Praktiken, wiegt höher als der zu erwartende finanzielle Verlust. Für viele frische Kleinunternehmer ist das nämlich möglicherweise der Ruin und damit schon gleich wieder das Ende ihrer selbständigen Laufbahn. Hinter jedem Kleinunternehmer steckt ein persönliches Schicksal, Hoffnungen und Träume. Ich weiß nicht, ob sich die Kanzleien und ihre Mandanten das vor einer Abmahnung klar machen, sich womöglich die Mühe machen, den Einzelfall zu betrachten und die Verhältnismäßigkeit der Abmahnung abzuwägen oder ob ihnen das völlig egal ist, solange sie das Recht auf ihrer Seite haben. Ich persönlich würde keinen Menschen in meinem Freundes- oder Bekanntenkreis dulden, von dem ich wüsste, dass er auf diese Weise sein Geld verdient. Ich werde mich davon aber auf jeden Fall nicht in meiner Selbständigkeit aufhalten lassen. Ich hole mir jetzt Hilfe bei der Beseitigung meiner Spuren im Internet. Außerdem habe ich bereits eine Consulting-Firma beauftragt, die mir rechtssichere AGB und Datenschutzerklärungen zur Verfügung gestellt hat, die ich dann in meinem webshop einstellen werde (wenn etsy denn endlich mal den technischen Fehler behoben hat, der zur Zeit verhindert, dass ich eigene AGB einstelle… auch noch so ein Problem). Danach wird diese Firma in meinem webshop und meinen Angeboten eine rechtliche Tiefenprüfung durchführen und mir am Ende das Siegel „zertifizierter webshop“ zur Verfügung stellen. Das dafür investierte Geld zahle ich nach diesen Erfahrungen gerne. Ich möchte mich wirklich nicht mehr mit diesen Dingen beschäftigen müssen und will mich wieder voll und ganz auf meine Masken- und Dekoartikel Produktion konzentrieren können. Das macht mir Spaß und damit möchte ich meine wertvolle Zeit verbringen und nach Wiedererwirtschaftung dieser anfänglichen hohen finanziellen Verlust hoffentlich irgendwann ein kleines Zubrot zu meiner Erwerbsminderungsrente verdienen können. Die positiven Rückmeldungen meiner Kunden motivieren mich zu Höchstleistungen und ich sehe nicht ein, dass mir das irgendein Markenunternehmen mit seiner Schar von Anwälten kaputt macht. Sie dürfen nicht vergessen: Ich bin eine Blümchenfee und in meinem stillen Kämmerlein übe ich schon eine Menge passender Zaubersprüche. Spätestens seit Dornröschen wissen wir, wie kreativ Feen in diesem Zusammenhang sein können. Für diese Aussage wäre ich vor 400 Jahren sehr wahrscheinlich auf dem Scheiterhaufen gelandet. Zum Glück hat zu der Zeit noch niemand was von verbotener vergleichender Werbung und Markenrechten gehört. Wahrscheinlich hätte ich die Inquisition mit diesem Thema aber eine Weile beschäftigen können. Zu guter Letzt glaube ich fest an Karma und eine Art ausgleichende göttliche Gerechtigkeit. Ich bin der Überzeugung, dass jeder Mensch, der für seinen beruflichen oder privaten Erfolg das Unglück anderer bewusst oder zumindest billigend in kauf nimmt, im tiefsten Inneren kein glücklicher Mensch sein kann. Spätestens nach dem Tod werden diese Menschen hoffentlich die Quittung für ihr angesammeltes Karma bekommen, in dem sie zum Beispiel als Ameise wiedergeboren werden. Die haben bei mir einen schweren Stand, denn das Untergraben meiner Terrasse, das Bekrabbeln des Gartentischs, das Futtern von Kuchen und anderen Köstlichkeiten auf dort abgestellten Tellern und – ganz schlimm – unangemeldete Hausbesuche werden bei mir nicht selten mit der Todesstrafe geahndet. Außerdem fällt es einer Ameise schon deutlich schwerer den Kaviar zu transportieren, den sich die Anwälte und Inhaber der Markenunternehmen mit dem Geld der Kleinunternehmer kiloweise kaufen können. Daher mein Tipp an dieser Stelle: Futtert den Kaviar, solange Ihr noch könnt!
Eines ist klar, Markennamen werde ich nicht mehr erwähnen, auch wenn sie in unserem Sprachgebrauch noch so geläufig sind. Wenn ich zukünftig mal niesen muss, werde ich nicht nach einem xx mit zwei Silben fragen sondern nach einem Papiertaschentuch mit fünf Silben. Dann ist es wahrscheinlich zwar zu spät und ich habe meine Umgebung bereits mit meinen gesammelten Coronaviren verseucht, aber wenigstens habe ich keine Markenrechtsverletzung begangen. Meine Terrasse werde ich nur noch hochdruckreinigen und verschüttete Milch auf der Arbeitsplatte natürlich nur noch mit einem Stück Küchenrollenpapier entfernen. Soviel Zeit muss sein.
Eben klingelte die Postbotin, ich schrecke jetzt immer schon zusammen, wenn sie das macht, weil ich eine weitere Abmahnung per Einschreiben befürchte, für irgendein Delikt, dessen Existenz mir noch nicht mal bekannt war. Zum Glück war es nur das von mir bestellte Päckchen mit schwarzem Gummiband für meine Herrenmasken. Na dann kann es mit der Produktion ja weitergehen!
Ach ja und Masken im Stil von xxx wird es von mir nicht mehr geben. Oder ich mache es wie Schlemil von der Sesamstraße – wer kennt ihn noch? Ich renne mit einem weiten Mantel auf der Straße rum, reiße ihn auf und auf der Innenseite prangen Masken im xxx-Stil. Dann frage ich: Wollt Ihr eine Maske im xxx-Stil kaufen? Ihr (ganz aufgeregt): Eine Maske im xxx-Stil? Ich: Psssssst! Genaaaau!